Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Oldenburg-Pass
Allgemeines
- Der Oldenburg-Pass verschafft seinen Inhabenden Ermäßigungen, zum Beispiel bei Eintrittspreisen oder Mitgliedsbeiträgen.
- Bürgerinnen und Bürger, die Wohngeld, ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können den Oldenburg-Pass erhalten.
Beantragung
Der Antragstellende muss seinen Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Oldenburg haben.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- online (mit integrierter Bezahlfunktion) »
Hinweis - es kann die Gebühr auch per Rechnung beglichen werden. Wenn alles vollständig ausgefüllt wurde, wird der Oldenburg-Pass und eine Rechnung der zu zahlenden Gebühr per Post zugeschickt.
- persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden (formlose Vollmacht))
- oder schriftlich
- per Post
- oder als Einwurf in unseren Hausbriefkasten
Hinweis: Wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden, wird der Oldenburg-Pass und eine Rechnung der zu zahlenden Gebühr per Post zugeschickt.
Weitere Informationen sowie eine Auflistung der Stellen, an denen der Oldenburg-Pass akzeptiert wird, erhält man auf den Seiten des Oldenburg Passes »
Gültigkeit: ein Jahr ab Ausstellung
Hinweis: Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre kann der Oldenburg-Pass nur durch den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
- 5 Euro ab Vollendung des 14. Lebensjahres
- 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Die Gebühren des Bürgerbüros Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Aktueller Leistungsbescheid
Personalausweis oder Reisepass
Bei einer schriftlichen Beantragung wird folgendes benötigt (Kopien sind ausreichend):
ausgefüllte und unterschriebene Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten als Scan oder Lichtbild (siehe Formulare)
Scan oder Lichtbild des gültigen Bescheides für Wohngeld, ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (alle Seiten)
Scan oder Lichtbild des Personalausweises